Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Rhylocation Agency für ihre Kunden erbringt, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Der Kunde anerkennt mit Erteilung eines Auftrags die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB. Die AGB sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der Rhylocation Agency. Sie haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Kunden. Die Parteien können in der Auftragsbestätigung von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Von den AGB abweichende Bestimmungen oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur gültig, soweit sie von Rhylocation Agency ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.
Rhylocation Agency behält sich das Recht vor, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf rhylocationagency.com zu veröffentlichen. Die neue Version der AGB tritt jeweils durch Publikation auf der genannten Internetseite in Kraft.
Gegenstand, Zustandekommen, Umfang und Ausführung
Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren. Rhylocation Agency erbringt die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Rhylocation Agency auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann Rhylocation Agency ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart oder von Gesetzes wegen einzuhalten sind.
Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes unterliegen einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Honorars.
Rhylocation Agency ist berechtigt, Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und Rechnung für Rhylocation Agency tätig sind (Recht zur Substitution).
Rhylocation Agency erbringt keine Anlageberatung, keine Rechtsberatung und auch keine Steuerberatung.
Mitwirkung der Auftraggeber
Auftraggeber haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlich sind, der Rhylocation Agency zukommen zu lassen. Allfällige Änderungen, die für die Auftragsabwicklung durch die Rhylocation Agency relevant sein könnten, sind durch den Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Es obliegt ausschliesslich dem Auftraggeber sicherzustellen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie die erfolgten Anweisungen korrekt und vollständig sind. Die Rhylocation Agency darf davon ausgehen, dass die überlassenen Unterlagen und erteilten Informationen sowie erfolgte Anweisungen richtig und vollständig sind. Eine Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Dokumenten, Informationen und Zahlen des Auftraggebers obliegt Rhylocation Agency nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
Ein allfälliger Mehraufwand von Rhylocation Agency, der sich aus unvollständigen, falschen und/oder verspätet nachgereichten Unterlagen oder Informationen ergibt, ist – selbst bei einem verbindlichen Kostendach – vom Auftraggeber zu tragen.
Informationsaustausch
Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert die Rhylocation Agency nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden unter Wahrung der Verschwiegenheit.
Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten aufgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
Die Rhylocation Agency trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der Rhylocation Agency ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
Übermittelt die Rhylocation Agency im Namen des Auftraggebers Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Auftraggeber für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht die Rhylocation Agency für eine sorgfältige Erfüllung ihrer Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
Rhylocation Agency kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere auch die personenbezogenen Daten der Kunden, EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Rhylocation Agency stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterstehen. Dabei sind die Anforderungen des Datenschutzes durch geeignete organisatorische und technische Massnahmen stets zu erfüllen. Vorgenanntes gilt insbesondere auch für den Fall, dass die Rhylocation Agency Kundendaten einem Dritten zur Speicherung oder Hosting übermittelt.
Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Rhylocation Agency im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen der Rhylocation Agency und dem Auftraggeber ausschliesslich der Rhylocation Agency zu. Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen an Dritte durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Rhylocation Agency zulässig. Der Auftraggeber unterlässt es, die ihm von der Rhylocation Agency überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, abzuändern. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht gerade in einer weiteren Bearbeitung durch den Auftraggeber besteht. Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
Zustellungen von Rhylocation Agency
Zustellungen von Rhylocation Agency gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Postadresse bzw. per E-Mail an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail-Adresse abgesandt worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der sich im Besitz von Rhylocation Agency befindlichen Kopien oder Versandlisten.
Honorar, Auslagen, Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Ist aus der Vereinbarung nichts anderes ersichtlich, so basiert das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen der eingesetzten Mitarbeiter und dem effektiven Zeitaufwand. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Auftraggeber angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
Haben die Parteien schriftlich ein Pauschalhonorar vereinbart, gilt dieses nur für die Dienstleistungen, die ausdrücklich unter das Pauschalhonorar gefallen sind. Zusätzliche Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
Neben dem Honoraranspruch hat die Rhylocation Agency Anspruch auf Erstattung der angefallenen Auslagen (Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsaufwand, Kurierdienste, etc.) und Dritthonorare. Rhylocation Agency verrechnet zudem eine Barauslagenpauschale (E-Mail, Fax, Telefon, Porti) in Höhe von 2% der verrechneten Honorare (exkl. MwSt). Bedient sich die Rhylocation Agency zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter, verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Verlangen, die Honoraransprüche und angefallenen Auslagen dieser Dritten direkt zu begleichen und die Rhylocation Agency von eingegangenen Verpflichtungen freizustellen. Grössere Auslagen resp. Einbindung Dritter werden vorgängig mit dem Auftraggeber besprochen. Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen des Umfanges der notwendigerweise anfallenden Tätigkeiten und werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Daten erstellt. Daher sind sie für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
Rhylocation Agency kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle der Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind soweit nicht auf der Honorarrechnung anders festgelegt, innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsdatum mittels Banküberweisung auf das von der Rhylocation Agency angegebene Konto zu zahlen. Ohne gegenteilige Mitteilung des Auftraggebers gilt eine Rechnung innert 10 Tagen nach Zustellung als ohne Widerspruch angenommen. Bei Zahlungsverzug fallen beim Auftraggeber zusätzliche Mahngebühren von jeweils CHF 25 (nach 30 und 60 Tagen) an. Bei Inkassomassnahmen eine Inkassogebühr von CHF 300.00. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges, schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Wird das Honorar der Rhylocation Agency nicht rechtzeitig gezahlt, kann die Rhylocation Agency das Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegen.
Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis, ist die Rhylocation Agency von der Schweigepflicht befreit.
Mehrere Auftraggeber haften der Rhylocation Agency gegenüber als Solidarschuldner.
Beanstandungen, Haftung und höhere Gewalt
Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. Der Rhylocation Agency ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
Rhylocation Agency haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
Ist das Verhalten des Auftraggebers mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Rhylocation Agency von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen und Firmen, denen die Rhylocation Agency die Besorgung von Geschäften befugter Massen übertragen hat.
Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von der Rhylocation Agency auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.
Der E-Mail-Verkehr von und mit der Rhylocation Agency erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Die AMW lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
Die in Ziffer 8.5 und 8.6 hiervor geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von EDV-Programmen und -Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen die Rhylocation Agency arbeitet.
Im Schadenfall ist die Haftung von der Rhylocation Agency auf die Höhe des vertraglich vereinbarten und bezahlten Honorars begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.
Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert.
Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.
Vertragsabschluss und Beendigung eines Auftrags
Der Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn die Rhylocation Agency die vom Auftraggeber gegengezeichnete Auftragsbestätigung erhält oder wenn der Auftraggeber eine Offerte von der Rhylocation Agency schriftlich annimmt.
Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung(en), durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung gemäss Ziffer 9.3.
Der Auftrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit schriftlich, ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Fall der ordentlichen Kündigung des Vertrages hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen auf der Basis der getroffenen, vertraglichen Vereinbarung zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Zudem ist die Rhylocation Agency vom Auftrageber völlig schadlos zu halten. Erfolgt die ordentliche Kündigung zur Unzeit, ist die kündigende Partei verpflichtet, der anderen Partei den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen, gegebenenfalls zusätzlich zum Honoraranspruch auf der Basis des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundensätze zuzüglich der angefallenen Auslagen.
Rhylocation Agency ist insbesondere bei drohender Insolvenz, Überschuldung oder wiederholtem Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, den Auftrag sofort und selbst zur Unzeit zu kündigen, ohne dass die Rhylocation Agency dadurch schadenersatzpflichtig wird.
Handelt es sich beim Auftraggeber um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Falle des Todes, der Verschollen-Erklärung oder ihrer Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch die Rhylocation Agency oder die zuständigen Behörden.
Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Rhylocation Agency übermittelte Daten, Unterlagen und Informationen, auch solche persönlicher Natur, für die Dauer des Auftrages bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf Datenträgern (Servern, Computern, CD-ROMs etc.), die auch im Ausland liegen können, gespeichert werden.
Unterlagen, die der Rhylocation Agency zur Verfügung gestellt wurden, werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich deren Rückgabe verlangt.
Datenschutz
Die Verarbeitung persönlicher Daten durch die Rhylocation Agency erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechen der Datenschutzerklärung der AMW, insbesondere zur Erfüllung ihrer vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten und bilden integralen Bestandteil dieser AGB’s. Diese Erklärung wird dem Auftraggeber auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Auftrag zwischen dem Auftraggeber und der Rhylocation Agency und diese AGB unterliegen dem schweizerischem Recht.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Sankt Gallen. Die Rhylocation Agency hat indessen auch das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.